
Die "meine Heimfee" vertreten durch Einzelunternehmerin/Geschäftsführerin Christiane Wunderlich, Konrad-Adenauer-Str. 80, 30853 Langenhagen (im Folgenden HEIMFEE) betreibt eine Online-Website und ist per E-mail (chrissie.wunderlich@gmx.de) oder telefonisch (0177-3061104) für die Vermittlung haushaltsnaher bzw. Haushaltshilfe-Dienstleistungen/Aufgaben zuständig. Insbesondere handelt es sich bei den Dienstleistungen um Haushaltshilfe, Reinigungsarbeiten in Senioren- oder Pflegesituationen. Die Dienstleistungen werden ausgeführt von bei HEIMFEE angestellten und nur deren Weisungen unterliegenden Reinigungskräften bzw. durch Christiane Wunderlich selbst. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfolgt nicht. Die Verträge kommen ausschließlich zwischen Christiane Wunderlich als Vertreterin (Auftragnehmerin) der Bezeichnung "meine Heimfee" und dem jeweiligen KUNDEN (Auftraggeber) zustande. Die Reinigungskräfte werden bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten als Erfüllungsgehilfen tätig. Die HEIMFEE und von ihr bereitgestellte Reinigungskräfte werden im Folgenden stellvertretend unter dem Begriff HEIMFEE verstanden.
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle von HEIMFEE bzw. Christiane Wunderlich im Haushaltshilfe-Bereich angebotenen Dienstleistungen und Produkte bzw. für alle zwischen Christiane Wunderlich und dem KUNDEN über die Website www.meine-heimfee.de, persönlich oder per Mail abgeschlossenen Verträge. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-/Nutzungsbedingungen der KUNDEN finden keine Anwendung; es sei denn, es ist zuvor zu einer schriftlichen Übereinstimmung mit der Auftragnehmerin gekommen.
(1) Ein wirksamer Vertrag zwischen HEIMFEE und dem KUNDEN kommt zustande, wenn der KUNDE über die Website, telefonisch oder per E-mail auf die freibleibende/unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (z.B. Auswahl eines Angebot auf der Website) ein eigenes verbindliches Angebot schriftlich abgibt und HEIMFEE dieses verbindliche Angebot des KUNDEN bestätigt (z.B. Bestätigung der Buchung des KUNDEN per Email oder durch schriftliche Bestätigung per Post bzw. persönlich).
(1) HEIMFEE führt die Dienstleistungen in den Räumen des KUNDEN nach gemeinsamer, vorheriger Absprache und Definition durch. (2) Schriftlich wird dabei vorab festgehalten, welche Aktivitäten (z.B. Putzen, Waschen, Bügeln,...) geplant und an welchen geplanten Terminen über welchen Zeitraum durchgeführt werden sollen - ggf. erfolgt hierfür ein allererster Planungstermin vorab beim KUNDEN, der für diesen kostenlos erfolgt. (3) Die Dienstleistungen werden durch angestellte Reinigungskräfte von HEIMFEE bzw. durch Christiane Wunderlich durchgeführt. (4) Die Reihenfolge der Aktivitäten und deren priorisierte Abarbeitung obliegt HEIMFEE soweit der KUNDE dies nicht weiter vordefiniert bzw. priorisiert hat. (5) Die Ausführbarkeit der Aktivitäten hängt vom allgemeinen Verschmutzungsgrad und dem Zustand der Örtlichkeiten ab, weshalb die HEIMFEE mit dem KUNDEN den Aufwands- und Zeitbedarf ggf. während der Dienstleistung in Absprache mit der Auftragnehmerin anpassen kann. (6) Können einzelne Aktivitäten während des Aufenthaltes in den Räumen des KUNDEN abweichend zur Planung nicht durchgeführt werden, teilt die HEIMFEE dies dem KUNDEN unter Nennung von Gründen frühzeitig mit. (7) Die HEIMFEE führt ihre angetragenen Aufgaben in den vereinbarten Zugangszeiten zum Objekt durch. (8) Für Art und Umfang der Leistungen der Auftragnehmerin ist allein der Inhalt des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages maßgebend. (9) Das Personal der Auftragnehmerin ist nicht befugt, Abweichungen zu den vertraglichen Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder ohne Rücksprache mit der Auftragnehmerin zuzusagen. (10) Alle Vereinbarungen zwischen HEIMFEE und dem KUNDEN sind grundsätzlich schriftlich niederzulegen. (11) Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung keine nähere Leistungsbeschreibung angegeben, gilt eine durchschnittliche und branchenübliche Qualität als vereinbart. (12) Für das Personal von HEIMFEE besteht eine Haftpflichtversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung. (13) Bei Krankheit und Urlaub des eingeplanten Personals bemüht sich die Auftragnehmerin in Absprache mit dem KUNDEN umgehend um eine geeignete Vertretung. (14) Der KUNDE ist gegenüber dem Personal der Auftragnehmerin nicht weisungsbefugt. (15) Das Direktionsrecht gegenüber dem Personal obliegt allein der Auftragnehmerin.
(1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Mindestabnahme-Stunden des jeweiligen, gewählten Angebotspakets als bindend für die Abrechnung, soweit die Mindestabnahme nicht bereits überschritten ist. (2) Können die vereinbarten Stunden beim KUNDEN organisatorisch durch den KUNDEN nicht gewährleistet werden, wird ggf. automatisch das nächsthöhere, zeitlich ungebundene Paket berechnet. (3) Angerechnet als Dienstleistungszeit wird jeweils die begonnene, volle Arbeitsstunde beim KUNDEN vor Ort. (4) Verhindern außergewöhnliche (z.B. wetterbezogene) Bedingungen bzw. höhere Gewalt die Erbringung der Leistung, kontaktiert HEIMFEE den KUNDEN auf dem bekanntgegebenen, vereinbarten Kommunikationsweg und stellt sicher, ob und durch wen es zu einer Ersatzleistung kommen kann. (5) Eine Berechnung einer Dienstleistung erfolgt in einem Falle einer Nichterbringung selbstverständlich nicht.
(1) HEIMFEE erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU Datenschutzverordnung (EU-DSGVO). (2) Auf Verlangen kann der KUNDE jederzeit schriftlich eine Einsicht und Herausgabe seiner Daten verlangen, soweit diese vorhanden sind. (3) Eine Löschung kann nur erfolgen, wenn keine laufenden vertraglichen Verbindungen zu HEIMFEE existieren. (4) Die HEIMFEE ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, was Inhalt, persönliche Verhältnisse, Zustand oder Vorkommnisse innerhalb der Räume des KUNDEN anbetrifft, die sie während ihrer Anwesenheit dort wahrnimmt, soweit sie das Vertragsverhältnis oder die inhaltliche Abstimmung von Dienstleistungen und Aktivitäten in den Räumen des KUNDEN nicht berühren. (5) Ein Austausch von Informationen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von HEIMFEE über die Gegebenheiten vor Ort ist nur soweit gewährt, soweit sie zur Durchführung der Dienstleistung oder Leistung von Ersatz notwendig sind.
(1) Grundsätzlich kommt ein Vertrag durch Antrag und Annahme auf schriftlicher Basis oder E-mail zustande; eine kurzfristige mündliche Anpassung an die Gegebenheiten ist auf Wunsch des KUNDEN jedoch bis 48h vor dem Termin mit Rücksprache bei Auftragnehmerin möglich, soweit die Dienstleistungsverrichtung somit noch nicht begonnen wurde. (2) Die Dienstleistungen von HEIMFEE orientieren sich am Dienstleistungsangebot von HEIMFEE. (3) Darüber hinaus sind einzel-vertraglich zwischen Auftragnehmerin und KUNDEN Erweiterungen möglich, die sich im haushaltshilfe/hauswirtschaftlichen oder heimischen Bereich bewegen bzw. in einem Zusatz-Paketangebot von HEIMFEE definiert wurden. (4) Der HEIMFEE werden entsprechend der durchgeführten Tätigkeit angemessene Pausen während der Verrichtung gewährt. (5) Die maximale Dauer einer Dienstleistung vor Ort beim KUNDEN beträgt ununterbrochene vier Zeitstunden. (6) Ein- und ausgeschlossene Dienstleistungen werden von HEIMFEE auf dieser Website explizit aufgelistet und bei Bedarf im Planungsgespräch angesprochen (primär ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die einer gesonderten beruflichen Befähigung/Ausbildung/Zertifizierung bedürfen und damit aus dem üblichen Maß des Wissens und der Rechte der Einwohner herausragen oder nicht einer hauswirtschaftlichen Tätigkeit gemeinhin zuzuordnen sind). (7) Ist zur Erbringung einer hauswirtschaftlichen Dienstleistung/Betreuung/Aufgabenübernahme das Verlassen des KUNDEN Objektes nötig oder die Auslegung von Gebühren oder Zahlungen sowie das Zurücklegen von Wegstrecken notwendig, gehen diese Ausgaben vollständig zu Lasten des KUNDEN und ihre Begleichung ist sofort fällig. (8) Ggf. ist für die Durchführung von Einzelaktivitäten die Gewährung einer speziellen Vollmacht seitens des KUNDEN nach Absprache erforderlich. (9) Explizit ausgeschlossen sind Transporte im Namen des oder auf Verlangen des KUNDEN und Beförderungen des KUNDEN oder seiner Familienangehörigen in Privatautos des Personals der Auftragnehmerin bzw. der HEIMFEE.
(1) Der KUNDE räumt HEIMFEE innerhalb der vereinbarten Zeiten unbeschränkten Zugang zu den Räumen des KUNDEN ein, in denen die Dienstleistung verrichtet werden soll. (2) Der KUNDE kann auf eigenen Wunsch der HEIMFEE den Zugang zum Objekt/den Räumen durch temporäre Überlassung einer Zugangsmethode (Schlüssel, Code, biometrischer Zugang) gewähren und somit eine Durchführung in seiner Abwesenheit bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses (Herausgabe) ermöglichen. (3) Die HEIMFEE übernimmt eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Inventar der Räume während ihrer Arbeit und der Zugangsmethodik zwischen den Terminen. (4) Der KUNDE stellt der HEIMFEE für die Erfüllung ihrer Arbeit notwendige Arbeitsutensilien in ausreichender Form kostenfrei zur Verfügung (z.B. Allzweckreiniger, Glasreinigungsmittel, Toilettenreiniger, Wischeimer mit Mopp, Entkalkungsmittel, Staubsauger, Wischtücher, Schwämme, Lappen und Küchentücher inkl. ggf. notwendiger Handelsanleitung (z.B. bei Nutzung fremder Wasch- und Putzmittel)) bei Wahl eines Angebot-Pakets ohne Reinigungsmittel zur Verfügung (siehe Paketbeschreibung). (5) Bei Wahl eines Pakets mit Materialversorgung bzw. bei expliziter Absprache übernimmt die HEIMFEE die Zuführung von entsprechendem Material zur Reinigung des KUNDEN Objekts. (6) Die genutzten, selbst beigeführten Materialien und Verbrauchsartikel selbst bleiben nach dessen Nutzung in den All-In-Paketen Eigentum von HEIMFEE. (7) Der KUNDE verpflichtet sich, das Personal der Auftragnehmerin vor Aufnahme der Tätigkeit auf mögliche Gefahrenquellen für deren Gesundheit (z.B. ansteckende Krankheiten, gesundheitsgefährdende Stoffe, Baumängel, defekte Geräte) in seinem Haushalt bzw. am Verrichtungsort hinzuweisen. (8) Kann der KUNDE die vertraglich vereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Anspruch nehmen, hat er dies der Auftragnehmerin bzw. HEIMFEE rechtzeitig, im Falle absehbarer Abwesenheit (z.B. Urlaub) mindestens jedoch 2 Wochen und im Übrigen spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. (9) Der KUNDE stellt HEIMFEE für außergewöhnliche Fälle und Situationen eine Notfallnummer/direkte Kontaktmöglichkeit zu sich zur Verfügung.
(1) HEIMFEE bietet seine Dienstleistungen ausschließlich an den ausgewiesenen Orten und Regionen zu den ausgewiesenen Zeiträumen bei freiem Kontingent an. (2) Abweichende Vereinbarungen sind denkbar, bedürfen aber einzelvertraglicher Absprache. (3) Für die Verrichtung der Dienstleistung wird eine einmalige Entfernungspauschale von HEIMFEE pro Termin vor Ort erhoben, die in den entsprechenden Angebotspaketen von HEIMFEE vorher ausgewiesen wird. (4) Einzelne Paketangebote bieten Frei-Inklusiv-Kilometer. (5) Berechnungsgrundlage für die Entfernungspauschale ist stets die schnellste, mit einem Fahrzeug zurückzulegende Strecke zwischen dem Unternehmensstandort und der Zieladresse beim KUNDEN. (6) Für die Verrichtung der Dienstleistung beim KUNDEN gelten die Unternehmens-Öffnungszeiträume. (7) Arbeiten außerhalb der regulären Geschäftszeiten, an Wochenenden oder an Feiertagen können einzeln vereinbart werden, führen aber ggf. zu entsprechenden Feiertags- oder Nachtaufschlägen, die dem KUNDEN zuvor transparent gemacht werden und seiner Annahme bedürfen.
(1) Die von HEIMFEE erbrachten Leistungen gelten – soweit nicht lediglich das Bemühen um einen Erfolg geschuldet ist – als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der KUNDE nicht unverzüglich nach der Leistungserbringung (dies gilt gleichermaßen bei einmaligen sowie bei wiederkehrenden Leistungen von HEIMFEE) schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einwendungen genau beschrieben werden müssen. (2) Der KUNDE kann die Abnahme der Leistung durch HEIMFEE nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigern. (3) Die Möglichkeit der vollständigen Leistungserbringung hängt von dem vereinbarten Zeitrahmen und dem Zustand des Objektes bei Beginn der Leistungserbringung ab.
Ist der KUNDE ein End-Verbraucher, so steht diesem ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie HEIMFEE (Christiane Wunderlich, Konrad-Adenauer-Str. 80, 30853 Langenhagen, Telefonnummer: 0177-3061104, E-Mail-Adresse: chrissie.wunderlich@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie einen mit HEIMFEE geschlossenen Vertrag widerrufen, schulden wir die Rückzahlung aller bereits erhaltenen und nicht in Anspruch genommenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Empfangs des KUNDEN-Widerrufs.
Widerrufs-Muster-Inhalte
An Christiane Wunderlich, Amberger Str. 15d, 92245 Kümmersbruck, Telefonnummer: 0177-3061104, E-Mail-Adresse: chrissie.wunderlich@gmx.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
(1) Bei Stornierungen von Buchungen bei HEIMFEE wird dem KUNDEN eine Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. (2) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Wahl des vertraglich vereinbarten Pakets sowie dem Zeitpunkt bzw. des zeitlichen Abstandes zwischen der Änderung/Stornierung und dem Zeitpunkt der Änderung bzw. Stornierung. (3) Eine Stornierung bis 48 h vor dem vereinbarten Termin erfolgt kostenlos; die Stornierung hat dabei schriftlich per E-mail oder Briefpost (Eingangsstempel bei HEIMFEE) zu erfolgen. (4) Erfolgt eine Stornierung weniger als 48 h vor dem Termin wird eine Aufwandspauschale von EUR 5,- erhoben. (5) Sollte sich die Heimfee bereits auf dem Weg zum Erbringungsort befinden, wird ggf. die Paket-abhängige Entfernungspauschale erhoben. (6) Kommt es zu einem Storno der Leistung zu Beginn bzw. nach Beginn des vereinbarten Zeitraumes oder handelt es sich um eine faktische Stornierung, da der Zugang zu den Räumlichkeiten des KUNDEN nicht möglich ist (niemand öffnet, Adresse nicht auffindbar, Schlüssel passt nicht) oder die vereinbarten Arbeits-Materialien nicht vorliegen (je nach Paketpreis), wird die begonnene Arbeitsstunde inkl. der zugehörigen Entfernungspauschale in vollem Umfang erhoben.
(1) Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen zwischen HEIMFEE und KUNDE müssen bis 48 h von der jeweiligen Seite schriftlich oder fernmündlich vereinbart werden, ansonsten geht HEIMFEE von der Erbringung der genannten Dienstleistung gemäß Vereinbarung aus.
(1) HEIMFEE haftet gegenüber dem KUNDEN bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Das Anrecht auf Schadensersatz ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gegeben. (3) Beim Vorliegen eines geringeren Verschuldensgrades als grober Fahrlässigkeit haftet HEIMFEE ausschließlich wenn I) Schäden für Leib und Leben entstanden sein könnten oder II) für Schäden aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (bzw. der Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf). (4) In diesen Fällen ist die Haftung von HEIMFEE auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
(1) Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen; Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar sofern von HEIMFEE nicht anders angegeben bzw. vertraglich vereinbart. (2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung gemeinhin an die in der Rechnung angegebene Kontoverbindung. (3) Eine Bargeldzahlung oder Hinterlegung der Rechnungssumme in Form von Bargeld wird ausgeschlossen. (4) Leistungserbringer und Rechnungsaussteller als auch ausschließlicher Herausgeber ausgegebener Gutscheine und Gewährer sonstiger Preisnachlässe von Heimfee zu Werbezwecken ist "meine Heimfee" vertreten durch Christiane Wunderlich mit Sitz Konrad-Adenauer-Str. 80, 30853 Langenhagen. (5) In Abo-Modellen werden Zahlungen jeweils monatlich fällig. (6) Kann im gegebenen Zeitrahmen der Rechnung keine Zahlung festgestellt werden, tritt 30 Tage nach Rechnungszustellung automatisch Verzug ein, wenn zuvor keine Zahlungserinnerung erging. (7) Ggf. laufende Dienstleistungen im Hause des Schuldners oder in einem mit dem Schuldner laufenden Vertrag bezogene Tätigkeiten werden im Verzugsfalle sofort bis Zahlungsbeginn eingestellt und eröffnen ein sofortiges Sonderkündigungsrecht seitens HEIMFEE.
(1) Die Laufzeit des zwischen dem KUNDEN und HEIMFEE geschlossenen Vertrages richtet sich in erster Linie nach Wahl des Pakets und der im Planungsgespräch vereinbarten Periodizität. (2) Bestimmte explizit ausgewiesene Pakete sowie Zusatzdienstleistungen werden als Einmalerbringungen von Dienstleistungen verstanden (siehe Paketbestimmungen), bei denen das Vertragsverhältnis mit Erbringung und Abnahme automatisch endet. (3) Abo-Modell Pakete (siehe Paketbestimmungen) werden allgemein ohne explizites Leistungsende als periodische Aktivitäten auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestabnahme gebucht, die ggf. berechnet wird, selbst wenn das Paket vorzeitig seitens des KUNDEN schriftlich beendet erklärt wird. (4) Abo-Modell Pakete können jederzeit von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen ordentlich gekündigt werden, sobald die Mindestlaufzeit des jeweiligen Pakets beendet ist. (5) Abo-Modell Pakete sind mit einer Mindestabnahme innerhalb eines Zeitraumes verbunden (normalerweise wöchentlich, zwei- oder dreiwöchentlicher Einsatz beim KUNDEN). (6) Zu beachten ist, dass einzelne Zusatz- oder Spezialpakete ggf. das Vorhandensein eines anderen Leistungspakets voraussetzen; eine Information, die sich im Angebotspapier widerspiegelt bzw. während des Beratungs- und Angebotsprozesses ausgewiesen wird.
(1) HEIMFEE ist im Falle von triftigen Gründen (z.B. Veränderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktverhältnisse) berechtigt, einzelne Klauseln dieser Rahmenvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen für den KUNDEN zumutbar sind. (2) Etwaige Änderungen erfolgen nur in dem erforderlichen Umfang. (3) HEIMFEE wird den KUNDEN auf die beabsichtigten Änderungen mindestens acht Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder Brief hinweisen und ihm die geänderten AGB zugänglich machen. (4) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der KUNDE nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung schriftlich widerspricht. (5) Die Mitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und die Frist des Widerspruchs sowie auf die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. (6) Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang des Widerspruchs. (7) Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, die Nutzungsvereinbarung zu kündigen. (8) HEIMFEE stellt die AGB online bzw. als Teil der Vertragserbringung und auf Verlangen im aktuellsten und jeweils gültigen Stand dem KUNDEN zur Verfügung.
(1) Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. (2) Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit/Gültigkeit der Schriftform; dies gilt gleichermaßen auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. (3) Sollten einzelne Bestimmungen der nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. (4) Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzung der von den Parteien beabsichtigten Bestimmungen am nächsten kommen. (5) Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem KUNDEN und HEIMFEE bzw. der Auftragnehmerin Hannover.